KURSANGEBOT: CAPSTONELAW - Erstausbildung für Kundenberaterinnen und Kundenberater im Bereich der Verhaltensregeln nach FIDLEG
CAPSTONLAW als Anbieter einer Erstausbildung im Bereich FIDLEG-Verhaltensregeln akkreditiert
CAPSTONELAW bietet eine Erstausbildung für Kundenberaterinnen und Kundenberater an, die sich gemäss Art. 28ff. des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen vom 15. Juni 2018 («FIDLEG») in ein Beraterregister eintragen lassen müssen. CAPSTONELAW hat sich zu diesem Zweck von der BX Swiss AG, der ersten von der FINMA zugelassenen Registrierungsstelle, als Anbieterin einer akzeptierten Erstausbildung im Bereich der FIDLEG Verhaltensregeln akkreditieren lassen und figuriert auf der entsprechenden Liste der BX Swiss AG
Kundenberaterinnen und Kundenberater von nicht beaufsichtigten Schweizer Finanzdienstleistern sowie von gewissen ausländischen Finanzdienstleistern dürfen ihre Tätigkeit in der Schweiz erst ausüben, wenn sie in einem Beraterregister eingetragen sind. Betroffen von dieser Registrierungspflicht sind insbesondere Kundenberaterinnen und Kundenberater, die Finanzdienstleistungen erbringen, die nicht als solche schon eine bewilligungspflichtige Tätigkeit sind, z.B. die Anlageberatung oder der Erwerb bzw. die Veräusserung von Finanzinstrumenten für Kunden (früher als „Vertrieb“ bekannt). Sofern Zweifel bestehen, ob eine Registrierungspflicht vorliegt oder nicht, unterstützt Sie CAPSTONELAW gerne.
Das Beraterregister wird durch eine von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zugelassene Registrierungsstelle geführt. Als erste Registrierungsstelle ist per 20. Juli 2020 die BX Swiss AG, Zürich, zugelassen worden. Mit dieser Zulassung begann eine sechsmonatige Übergangsfrist. Die betroffenen Kundenberaterinnen und Kundenberater haben also bis zum 19. Januar 2021 Zeit, um bei der Registrierungsstelle ein Gesuch um Eintragung im Beraterregister stellen. Der Nachweis betreffend die erforderlichen Kenntnisse nach Art. 6 FIDLEG (siehe unten) kann aber noch während des ganzen Jahres 2021 im Nachhinein erbracht werden.
Die Voraussetzungen für die Registrierung im Beraterregister erfüllt, wer folgende Nachweise erbringen kann:
- Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder dass gleichwertige finanzielle Sicherheiten bestehen;
- Anschluss an eine Ombudsstelle;
- Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien (einschlägige strafrechtliche Verurteilung, Berufsverbot, Tätigkeitsverbot);
- Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse gemäss Art. 6 FIDLEG, d.h. (i) des für die Tätigkeit notwendigen Fachwissens und (ii) hinreichende Kenntnisse der gemäss FIDLEG für das Erbringen von Finanzdienstleistungen erforderlichen Verhaltensregeln. Fachwissen und Kenntnisse der Verhaltensregeln nach FIDLEG müssen dabei separat nachgewiesen werden.
Kursangebot: CAPSTONELAW – Erstausbildung im Bereich der Verhaltensregeln nach FIDLEG
Wie erwähnt, ist CAPSTONELAW von der BX Swiss AG als Anbieter des Kurses «CAPSTONELAW – Erstausbildung im Bereich der Verhaltensregeln nach FIDLEG» akkreditiert worden. Das bedeutet, dass das Absolvieren des Kurses bzw. das nach Abschluss des Kurses ausgehändigte Zertifikat von der BX Swiss AG als Nachweis der nötigen Kenntnisse nach Art. 6 FIDLEG im Bereich der FIDLEG-Verhaltensregeln akzeptiert wird.
Der Lehrgang «CAPSTONELAW – Erstausbildung im Bereich der Verhaltensregeln nach FIDLEG» ist wie folgt strukturiert:
Ausbildungseinrichtung / Ort:
CAPSTONELAW, Gartenstrasse 11, 8002 Zurich (Enge)
Art des Lehrgangs:
Präsenzkurs «Erstausbildung im Bereich der Verhaltensregeln nach FIDLEG» in den Geschäftsräumlichkeiten der CAPSTONELAW mit maximal 4 Teilnehmern pro Kurs. Die Wissensvermittlung erfolgt durch einen der Partner der CAPSTONELAW.
Auf Wunsch kann der Kurs über Videokonferenz abgehalten werden. Bei mindestens 4 Teilnehmern halten wir die Schulung auch gerne in Ihren Geschäftsräumlichkeiten ab.
Dauer der Ausbildung:
ein Halbtag (4.5 Stunden)
Kurssprache:
Deutsch, auf Wunsch auch Englisch
Kursdaten:
jeweils an folgenden Freitagen von 8.30 – ca. 13.00 Uhr
09. April 2021
16. April 2021
30. April 2021
07. Mai 2021
sowie für Gruppen von mindestens 4 Teilnehmern nach individueller Vereinbarung.
NEU: Wir bitten individuelle Schulungstermine an. Bitte fragen Sie uns bei Interesse an.
Kurskosten:
CHF 490.- pro Teilnehmer
Form des Nachweises:
Kursinhalt «CAPSTONELAW - Erstausbildung im Bereich der Verhaltensregeln nach FIDLEG»
Introduction:
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30’ |
Verhaltensregeln im engeren Sinn (gemäss Art. 7-19 FIDLEG)
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60’ |
Interessenkonflikte (insbesondere Mitarbeitergeschäfte und Retrozessionen) | 30’ |
KAFFEEPAUSE | [15’] |
Einführung ins Beraterregister, insb. Pflichten des Kundenberaters | 20’ |
Finanzinstitutsgesetz (FINIG): Einführung / Bewilligungspflichtige Tätigkeiten | 20’ |
Ombudsstelle | 15’ |
Auftragsrecht (Obligationenrecht) | 15’ |
Kollektivanlagegesetz: spezielle Vorschriften für ausländische kollektive Kapitalanlagen | 20’ |
Prospekt und Basisinformationsblatt (BIB) | 30’ |
Fragen | 30’ |
Total (ohne Pause) | 270’ |
Register
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